Behandlung gefährlicher Abfälle

Bei Aktivitäten, die abfallerzeugend oder in Beziehung mit gefährlichen Abfällen ausgeführt werden, gilt die Grundvoraussetzung, dass sich jeder Betroffene um die Reduzierung der erzeugten Menge und der Gefährlichkeit dieser bemühen soll, bzw. .einen erhöhten Wiederverwertungsanteil soll erzielt werden, und die Verschmutzung der Natur und Gesundheitsschäden sind zu meiden.

Grundsätzliche Verpflichtung der Erzeuger, bzw. .der Besitzer des Abfalls ist es, die gefährlichen Abfälle so zu behandeln, damit die Beschädigung der Umwelt, bzw. .derer Elemente verhindert wird, und gleichzeitig dafür gesorgt wird, dass die Abfälle auf umweltschonender Art und Weise behandelt werden und am Endeffekt entsorgt werden. Die detaillierten Vorschrifte zur Behandlung gefährlicher Abfälle sind in dem zutreffenden Abschnitt der Regierungsverordnung 98/2001. (VI. 15.) beinhaltet.

Die bei Herstellern/Produktionsanlagen entstehende gefährliche Abfälle werden mit Transportmitteln der Qualität des Abfallmaterials entsprechend abgeholt, und von unseren Vertragspartnern behandelt. Abholung der gefährlichen Abfälle bieten wir im ganzen Land an.

Unsere Aktivitäten bezüglich gefährliche Abfälle sind folgende:

  • Behandlung gefährlicher Abfälle in Zusammenarbeit mit unseren Vertragspartnern
  • Entsorgung bei Rückgewinnung der gefährlichen Abfälle (Metallauszug aus verschmutzten Metallen, Silberrückgewinnung aus Fixiermaterialen, Zerlegung von Feuerlöschflaschen, Ölfilter-Zerlegung, Zerlegung elektronischen Abfälle)
  • Sammlung und Transport gefährlicher und ungefährlicher Abfälle
  • Abwicklung und Zusammenstellung der Kapitel der Plandokumentation für Umweltschutz, Niederlassungsgenehmigungen
  • Meldungen, Dokumentation der gefährlichen Abfälle
  • Aufgaben spezifiziert für beauftragten Vertreter für Umwelangelegenheiten
  • Bausch zur Sammlung gefährlicher Abfälle, nach gesetzlichen Vorschriften
  • ADR-Transporte
  • Vorbehandlung gefährlicher Abfälle durch Vertragspartner
  • Schadenbeseitigungs- und Abbau/Zerlegungsaufträge
  • Beseitigung von Havaria-Ereignisse

Die Arbeit wird je nach den gültigen gesetzlichen Vorschriften gestaltet, entsprechend den ungarischen und internationalen umweltlichen Regelungen, nach höchstem fachlichen Niveau.